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Prüfkriterien für digitale Barrierefreiheit (WCAG 2.2 + BITV 2.0)

Das Fundament für 2026: WCAG 2.2 AA

83 Erfolgskriterien (Success Criteria) bei AAA

Klar nummeriert, normativ fixiert und unveränderlich.

  • Internationaler W3C-Standard
  • PO-U-R Prinzipien
  • Stufen: A, AA, AAA

Schnellübersicht

StandardAAAAAAGesamt
WCAG 2.025132361
WCAG 2.130202878
WCAG 2.230252883
EN 301 549WCAG 2.2 AA (55) + bis zu 26 zusätzlichebis zu 81
BITV 2.0WCAG 2.2 AA (55) + 5 zusätzliche60

Prüfkriterien im Vergleich

WCAG 2.1 AA50

(30 A + 20 AA) – Häufig genutzter Mindeststandard

WCAG 2.2 AA55

(30 A + 25 AA) – +5 neue Kriterien zu Fokus, Zielgröße, Authentifizierung

Erweiterungen: EN 301 549 / BITV 2.0

EN 301 549+26 Kriterien
  • • Biometrie, A11y-Features
  • • RTT, Untertitel, Audiodeskription
  • • Autorenwerkzeuge, Dokumentation
BITV 2.0+5 Kriterien
  • • DGS & Leichte Sprache
  • • Barrierefreiheitserklärung
  • • Feedback & Durchsetzung

Hinweis: Beide basieren auf WCAG 2.1 AA und fügen zusätzliche Anforderungen hinzu.

Warum Software allein nicht reicht

Automatisierte Tools finden nur etwa 20-30% der Barrieren. Sie prüfen Syntax, aber keinen Kontext.

Maschine / KI
  • Prüft Code-Syntax
  • Findet fehlende Attribute
  • Misst Kontrast-Werte
Mensch (Experte)
  • Versteht Kontext & Sinn
  • Prüft Bedienbarkeit
  • Sichert Rechtssicherheit
100%
Prüfqualität
Audit-Details

Unser Audit prüft die 55 WCAG-2.2 AA-Erfolgskriterien sowie die bis zu 26 zusätzlichen EN 301 549 und 5 BITV 2.0 Anforderungen auf Basis des aktuellen Inhalts; eine Gewähr für vollständige oder dauerhafte Konformität wird nicht übernommen.

134 Kriterien gefunden

BITV-§4-LSBITV 2.0
Redaktion
Leichte Sprache auf Startseite

Wesentliche Inhalte müssen in Leichter Sprache bereitgestellt werden.

Auf der Startseite einer Website einer öffentlichen Stelle müssen nach §4 BITV 2.0 und Anlage 2 folgende Informationen in Leichter Sprache angeboten werden: (1) Informationen zu den wesentlichen Inhalten, (2) Hinweise zur Navigation, (3) eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit, (4) Hinweise auf weitere Leichte-Sprache-Inhalte. Die Texte müssen den Regeln der Leichten Sprache folgen: kurze Sätze, einfache Begriffe, keine Abkürzungen, keine Verneinungen, keine Passiv-Konstruktionen, Schriftgröße mindestens 1.2em (120%), linksbündiger Text, heller Hintergrund, aussagekräftige Bilder.

"Einfach und verständlich für alle – Leichte Sprache auf der Startseite."